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Landgeld Oberösterreich (Wohnbauförderung)

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Allgemein

Die Wohnbauförderung (das sogenannte "Landgeld") vom Land Oberösterreich kann unter Umständen eine große Unterstützung für den Häuslbauer sein. Das Landgeld ist vor Allem in den ersten Jahren günstig. Es bietet sich jedoch an, es vor Ablauf der 30-jährigen Laufzeit zurückzuzahlen, da die Zinsen laufend ansteigen.

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Im März 2008 wurde die oberösterreichische Wohnbauförderung reformiert. Konkret wurden unter Anderem die Anforderungen an die Energieeffizienz der zu fördernden Bauten erhöht. Gemessen wird das nach der sogenannten Nutzheizenergiekennzahl (NEZ), also wieviel kWh (Kilowattstunden) pro Quadratmeter im Jahr zum Heizen benötigt wird.

Das Antragsformular mit umfangreichen Detailinformationen findet man auf der Website des Landes Oberösterreich ("Errichtung eines Eigenheimes / Errichtung eines Reihenhauses" - SGD-Wo/E-4), nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung der Bestimmungen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass nur jemand förderbar ist, der tatsächlich auch Eigentümber der zu verbauenden Liegenschaft ist. Nächste Voraussetzung ist, dass das Einkommen nicht zu hoch ist. Die Einkommensgrenze wird wie folgt berechnet:

 

1 Person 37.000 € / Jahr
2 Personen 55.000 € / Jahr
Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt zusätzlich 5.000 €
Alimentationsverpflichtung pro Kind zusätzlich 5.000 €

 

Als Jahreseinkommen gilt das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten (da zählt auch die Sozialversicherung und das Pendlerpauschale dazu) und der Lohnsteuer. Wird die Einkommensgrenze überschritten gibt es folgende Abzüge auf den Betrag der Förderung:


Überschreitung der Einkommensgrenze Abzug bei der Förderungssumme
10 % 25 %
20 % 50 %
30 % 75 %

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung ist von einigen Faktoren abhängig. Der Bassisbetrag ergibt sich, wie bereits erwähnt, aus der Nutzheizenergiekennzahl, nach der Eigenheime in Niedrigenergiehaus (bis 45kWh/m²), Niedrigstenergiehaus (bis 30 kWh/m²) und Passivhaus (bis 10 kWh/m²) eingeteilt werden. Hierfür sind folgende Fördersummen festgelegt:

 

Niedrigenergiehaus 47.000 €
Niedrigstenergiehaus 54.000 €
Passivhaus 59.000 €

 

Achtung: Ab 1. Jänner 2011 werden nur noch Eigenheime mit einer Nutzheizenergiekennzahl von 30 kWh/m² oder weniger gefördert. Diese Änderung sollte rechtzeitig mit eingeplant werden (auch der Stichtag für die neue Regelung sollte geklärt werden).
Diese Regelung tritt nun doch nicht in dieser Form in Kraft. Wir informieren in Kürze über die tatsächlichen Förderkriterien für 2011.

Zusätzlich gibt es verschiedene Zuschläge zur Förderung. Beispielsweise wir die Fördersumme um 10.000 € pro Kind erhöht.

Rückzahlung

Im Prinzip handelt es sich ja bei der Wohnbauförderung um ein normales Darlehen, dessen Zinssatz an den 3-Monats-Euribor gebunden ist. Die Förderung wirkt sich insofern aus, als dass das Land Oberösterreich einen (unter Umständen großen) Teil der Zinsen übernimmt und dem Häuslbauer damit eine Obergrenze für die Zinssätze gewährt. Konkret heißt das, dass man in den ersten fünf Jahren maximal ein Prozent Zinsen bezahlt, vom sechsten bis zum zehnten Jahr sind es dann "schon" zwei Prozent. Ab dem elften Jahr beläuft sich die Zinssatz-Obergrenze auf vier bis sechs Prozent. Das heißt, ab dem zehnten Jahr wird die Rückzahlung schon merklich teurer.

Wichtig ist, dass man sich auch noch vor Augen hält, worauf sich diese Zinsen beziehen, nämlich auf den noch offenen Restbetrag des Darlehens. Dieser Restbetrag ist natürlich davon abhängig, was man schon zurückgezahlt hat. In den ersten fünf Jahren, beträgt die Rückzahlsungrate ein Prozent pro Jahr (Annuität), das ist aber genau der Betrag, der an Zinsen verrechnet wird. Deshalb hat man nach fünf Jahren noch nicht einen Euro tatsächlich getilgt, sondern lediglich einen Teil der Zinsen für das Geld bezahlt (den anderen, in diesem Fall wahrscheinlich größeren Teil der Zinsen hat das Land Oberösterreich übernommen). Erst ab dem sechsten Jahr beginnt man dann teilweise das Darlehen zu tilgen, wobei da auch noch überwiegend Zinsen bezahlt werden.

Nachfolgend ein Rechenbeispiel:

Niedrigenergiehaus, Familie mit einem Kind

Landgeld: 47.000 € + 10.000 € = 57.000 €

Jahr Verzinsung (Zinsobergrenze) Annuität Rückzahlungsrate pro Monat
1. - 5. 1 % 1 % 47,5 €
6. - 10. 2 % 2,5 % 118,75 €
11. - 15. 4 % 5 % 237,5 €
16. - 20. 5 % 7 % 332,5
21. - 30. 6 % 10,5 % 498,75 €

Weitere Informationen finden sich bei der entsprechenden Informationsseite des Landes Oberösterreichs zum Thema Förderungen Eigenheim.

 

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