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Aufschließungskosten und Anschlussgebühren

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Allgemein

Generell gibt es keine genaue Definition für den Ausdruck Aufschließung in diesem Zusammenhang. Entsprechend sind die Aufschließungskosten - ein zentrales Thema bei einem Baugrundstück - ein dehnbarer Begriff, normalerweise ist damit allerdings lediglich der Aufschließungsbeitrag nach dem OÖ Raumordnungsgesetz 1994 gemeint.

Dieser Aufschließungsbeitrag beinhaltet gegebenenfalls einen Beitrag für Kanal, Wasser und Verkehrsfläche. (Gegebenenfalls deshalb, weil z.B. keine Gebühr für Wasser anfällt, wenn man selbst einen Brunnen schlagen muss, weil keine Wasserleitung vorhanden ist.) Bezahlt wird dieser Beitrag nach der Umwidmung auf fünf Jahre aufgeteilt. Nachdem der Aufschließungsbeitrag vollständig bezahlt ist, folgen jährliche Erhaltungsbeiträge. Nachfolgend finden sich Details zur Berechnung der Aufschließungskosten.

Anrechnung bereits bezahlter Aufschließungsbeiträge

Bereits bezahlte Aufschließungsbeiträge werden gegebenenfalls für den Verkehrsflächenbeitrag (welcher normalerweise bei Erteilung der Baubewilligung fällig wird) sowie die Anschlussgebühren für Kanal und Wasser wertgesichert angerechnet. Damit handelt es sich bei den Aufschließungsbeiträgen gewissermaßen um Vorauszahlungen.

Aufschließungskosten Kanal

kanal_roehrenDer Aufschließungsbeitrag für den Kanal beträgt 1,45 Euro pro m² Grundstücksfläche (dies sind z.B. bei 800 m² gleich mal 1160 Euro). Der jährliche Erhaltungsbeitrag liegt bei 0,15 Euro pro m² (120 Euro bei derselben Fläche).

Zusätzlich wird beim Kanal noch die Anschlussgebühr fällig ("Kanalgebühren"). Die Kanalanschlussgebühr wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und beträgt auf Vorgabe des Landes Oberösterreich mindestens 2837 Euro (exkl. USt). Bemessen wird diese üblicherweise nach der bebauten Fläche (Außenmaß vom Grundriss). Laut der Informationsseite des Landes Oberösterreich sind bereits geleistete Aufschließungsbeiträge bei der Vorschreibung der Anschlussgebühren anzurechnen. Die genaue Höhe der Kanalanschlussgebühr kann auf dem jeweiligen Gemeindeamt erfragt werden.

Laufend werden dann die Kanalbenützungsgebühren  (meistens nach Wasserverbrauch gemessen) eingehoben. Hier wird vom Land ein Mindestpreis von 3,16 Euro je m³ vorgegeben.

Aufschließungskosten Wasser

Der Aufschließungsbeitrag für das Wasser beträgt 0,73 Euro pro m² Grundstücksfläche (entspricht 584 Euro bei 800 m²) und der Erhaltungsbeitrag ist auch etwas geringer als beim Kanal, nämlich jährlich 0,07 Euro pro m² (56 Euro bei 800 m²).

Aufschließungskosten Verkehrsfläche

Die Berechnung des Aufschließungsbeitrages für Verkehrsfläche erfolgt etwas anders als bei Kanal und Wasser, und wirkt sich nicht so stark auf größere Grundstücke aus, da in der Berechnungsformel die Quadratwurzel auf die Grundstücksfläche gezogen wird. Diese wird mit einer hypothetischen Fahrbahnbreite von 3 Metern sowie dem Einheitssatz von derzeit 50,87 Euro multipliziert. Der Gesamtbetrag wird nochmals um 60% ermäßigt:

Aufschließungsbeitrag Verkehrsfläche = Wurzel(Fläche) × Straßenbreite × Einheitssatz × 0,4

Bei beispielsweise 800 m² bedeutet das:

Wurzel(800) x 3 x 50,87 x 0,4 = 1726,59

Die tatsächlichen Kosten für die verkehrsmäßige Aufschließung ergeben sich dann aus dem Verkehrsflächenbeitrag.

Details zu diesem Thema findet man auch in einem entsprechenden Merkblatt von der Baurechtsabteilung des Landes Oberösterreich.

 

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