Für die Flächenwidmung ist im Allgmeinen die jeweilige Gemeinde zuständig. In Oberösterreich wird das Gemeindegebiet wie folgt spezifiziert:
- Bauland
- Grünland
- Verkehrsflächen
Laut §21 OÖ Raumordnungsgesetz (OÖ ROG) wird zwischen folgenden Arten von Bauland unterschieden:
- Wohngebiete
- Dorfgebiete
- Kurgebiete
- Kerngebiete
- gemischte Baugebiete
- Betriebsbaugebiete
- Industriegebiete
- Ländeflächen
- Zweitwohnungsgebiete
- Gebiete für Geschäftsbauten
- Sondergebiete des Baulandes
Die diesbezüglichen Vorschriften sind für den Laien sehr verwirrend und undurchsichtig. Laut Raumordnungsgesetz dürften aber vor Allem Wohngebiete und Dorfgebiete für den Bau eines Einfamilienhauses interessant sein. Konkrete Informationen hierzu gibt es am Gemeindeamt bzw. direkt beim Bürgermeister.






