Allgemein
Der Verkehrsflächenbeitrag in Oberösterreich gemäß der Oberösterreichischen Bauordnung (OÖ BauO, §§ 19 - 22) ist ein Beitrag eines Grundeigentümers zur Herstellung von öffenlichen Verkehrsflächen. Die Zahlung des Verkehrsflächenbeitrags ist Voraussetzung für die Baubewilligung.
Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags
Die Berechnung erfolgt genau gleich wie die des entsprechenden Aufschließungsbeitrages, welche nach Umwidmung eines Grundstücks fällig werden:
- Verkehrsflächenbeitrag = Wurzel(Fläche) × Straßenbreite × Einheitssatz × 0,4
Mit einer angenommenen Fahrbahnbreite von 3 Metern und einem Einheitssatz von derzeit 50,87. Dabei werden bereits geleistete Zahlungen (wie zum Beispiel der Aufschließungsbeitrag) angerechnet und wertgesichert in Abzug gebracht.
Details können dem entsprechenden Gesetzestext aus der Oberösterreichischen Bauordnung oder aber einem Merkblatt (PDF) der Wirtschaftskammer Oberösterreich entnommen werden, dieses bezieht sich allerdings auf Betriebe, welche eigene Bedingungen für die 60 prozentige Ermäßigung haben.
Besonderheiten beim Verkehrsflächenbeitrag
Wird der Bauplatz von mehreren Straßen aufgeschlossen, muss der Beitrag dennoch nur einmalig bezahlt werden. Wenn sich für die verschiedenen Straßen unterschiedliche Beiträge errechnen, wird der niedrigste Betrag genommen.






